Bürgerprojekte

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echte Bürger

Projekte

als Geschäftsmodell →

Bürgerprojekte

Windparks erzeugen umweltfreundliche Energie und sind wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Im echten Bürgerwindpark sind die Anwohner als Gesellschafter direkt an den Erträgen aus den Anlagen beteiligt. Die Wirtschaftsleistung steigt, Handwerk, Handel und Dienstleistung profitieren.

Wohlstand

Aufwind

in der Region →

Aufwind

Die Wertschöpfung aus den installierten Anlagen verbleibt in der Region. Die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden steigen. Die Auftragslage von Serviceunternehmen und Dienstleistern im Erneuerbare-Energien-Sektor wächst. Es entstehen Arbeitsplätze und die Lebensqualität im ländlichen Raum steigt. 

Wertschöpfung

Akzeptanz

der Windenergie →

Akzeptanz

Die Einbindung der Bürger erhöht die Akzeptanz von Windenergieanlagen , denn die Betreiber der Anlagen sind die Bürger selbst. In Nordfriesland werden etwa 95% der Windparks als echte Bürgerwindparks betrieben. Die installierte Leistung ist seit den 1980er Jahren kontinuierlich gestiegen und beträgt heute etwa 2.000 MW.

8 Meilensteine auf dem Weg zum
echten Bürgerwindpark

1. Auftragsvergabe an Planungsbüro

Die Projektierung eines echten Bürgerwindparks ist ein komplexer Prozess, der heute ohne fach­kundige Unterstützung nicht erfolgreich gelingen kann. Der wichtigste erste Schritt ist daher die Auftrags­vergabe an ein auf die Entwicklung von Bürgerprojekten spezialisiertes Planungs­büro. Qualifizierte Projekt­entwickler prüfen vorab die generelle Machbarkeit des Vorhabens und ermitteln die Eignung des vorgesehenen Windpark-Standortes.

2. Erstellung eines Projektkonzeptes

Im nächsten Schritt beginnt die Planung und Ausarbeitung eines detaillierten Projekt­konzeptes. Die Bürger werden informiert und die betroffenen Land­eigentümer in ein flächen­übergreifendes Pachtkonzept einbezogen. Nutzungs- und Gestattungsverträge werden geschlossen und mit der Planung der Netzanbindung begonnen. Erste Vorabstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) finden statt. 

3. Erstellung eines Gesamtkonzeptes

Die Ergebnisse der Projektplanung fliessen in die Wirtschaftlichkeits­berechnung ein, welche von nun an laufend angepasst wird. Die voraussichtlichen Investitions- und Betriebskosten sowie die zu erwartenden Einnahmen bilden mit den Finanzierungs­details die Haupt­parameter für die Wirtschaftlich­keits­­berechnung, den Eigenkapital­­rückfluss und die steuerliche Betrachtung.

4. Genehmigungs­­verfahren

Der Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutz­gesetz (BImSchG) ist umfassend und beinhaltet unter anderem Gutachten über Arten­- und Umweltschutz sowie Angaben zum Hersteller der Anlagen. Wurden die Unterlagen vollständig eingereicht, liegen die Voraus­setzungen für den Erhalt einer Genehmigung nach BImSchG vor. Mit Erteilung der BImSchG-Genehmigung ist die Planungs­phase abgeschlossen.

5. Zuschlag in der Ausschreibung

Nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung erfolgt die Teilnahme an der Ausschreibungs­­runde der Bundesnetzagentur nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Aus­schreibungs­runde findet mehrmals im Jahr zu festgelegten Terminen statt. Die Vergütungs­­höhe nach EEG unter Berücksichtigung der Sonder­bedingungen für Bürger­energie­gesellschaften wird hier festgelegt. Erhält das Projekt einen Zuschlag, geht die Reali­sierung des Vorhabens in die nächste Phase. 

6. Planung der Projektfinanzierung

Für die Projekt­realisierung ist die Finanzierungs­zusage eines Kredit­institutes erforderlich. Bürger­­energie­­gesellschaften erhalten in der Regel öffentliche Gelder, die von regionalen Banken vermittelt werden. Die Bürger erwerben Anteile und sind nun echte Unternehmer und Teilhaber am eigenen Energie-Projekt. Für eine gerechte Verteilung werden die Anteile im Rundenverfahren ausgegeben. Das Projekt hat mittler­weile erheblich an Wert gewonnen und wird als Sicherheit für die Finanzierung eingesetzt.

7. Bauausführungs­planung

Die Ausführungsplanung macht aus den vorher­gehenden Schritten ein realisierbares Projekt. Die geplanten und genehmigten Unterlagen dienen als Arbeits­grundlage für die aus­führenden Unter­nehmen. Nun werden Angebote für die einzelnen Gewerke eingeholt und ein Bau­zeiten­plan abgestimmt. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligter ist entscheidend für den reibungs­losen Ablauf der Bauarbeiten.

8. Ausführung und Projektrealisierung

In enger Abstimmung zwischen Bauherren und den ausführenden Unternehmen beginnt die Umsetzung der final ausgearbeiteten Projekt­planung. Unter Beachtung aller genehmigungs­relevanter Auflagen werden die Anlagen errichtet und an das Stromnetz angeschlossen. Der Bürgerwindpark ist nun am Netz und die Anlagen produzieren grünen Strom. Die kaufmännische und technische Betreuung über­nimmt ab jetzt ein versiertes Fachunternehmen.

Erfahrung seit 1989

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Engagement in Bürgerwindparks für die Energiewende
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echte Bürgerwindparks in Nordfriesland
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Eigenkapital aus Bürgerhand für echte Bürgerwindparks
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Wertschöpfung für die Region aus echten Bürgerwindparks

Gut zu wissen...

Bürgerbeteiligung

Die Einbindung der Bürger in Windparkprojekte erhöht signifikant die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien. Die Windenergieanlagen werden nicht von anonymen Projektträgern, sondern von den Menschen der Region selbst betrieben. Die Wertschöpfung aus den Anlagen verbleibt vollständig in der Region – das bedeutet Wachstum und führt zu einer hohen Lebensqualität im ländlichen Raum.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist die Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Bruttostrom­verbrauch. So sollen wichtige Weichen für das Erreichen der Klimaschutzziele gestellt werden. Das Gesetz regelt den Anspruch auf Netz­anschluss und die Vergütung der eingespeisten Energie.

Bundes-Immissions­schutz­gesetz (BImSchG)

Das Bundes-Immissions­schutz­gesetz bildet die Grundlage für das Genehmigungsverfahren. Damit die Genehmigung der Windenergie­anlagen umfassend erfolgen kann, werden bereits im Genehmigungsverfahren eine Vielzahl an Trägern öffentlicher Belange beteiligt. Besondere Berücksichtigung findet an dieser Stelle der Arten- und Naturschutz. Die Genehmigung nach BImSchG beinhaltet auch andere behördliche Entscheidungen, wie z.B. die Baugenehmigung. Nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung ist die Planungsphase abgeschlossen und die Umsetzungsphase beginnt.

Prospektpflicht nach Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Bevor Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden, müssen sie zwecks Risikoabwägung in einem sogenannten Prospekt veröffentlicht werden. Dies gilt unter anderem für Bürger­beteiligungen mit der Rechtsform GmbH & Co. KG. Die Prospekterstellung übernehmen spezialisierte Steuerberater oder Rechtsanwälte. Zuständig für die Genehmigung des Prospektes ist die Bundesanstalt für Finanzdienst­leistungs­aufsicht (BaFin). Wird die eingetragene Genossenschaft (eG) als Gesellschaftsform gewählt, entfällt die Prospektpflicht.

Wahl der Gesellschaftsform

Neben steuerlichen Aspekten ist die Haftungs­beschränkung elementare Grundlage für die Wahl der Gesellschaftsform. Daher sind GmbH & Co. KG oder eingetragene Genossenschaft (eG) die bevorzugten Gesellschaftsformen für Bürgerwindparks. Idealerweise entwickeln die Gründungs­gesellschafter das Projekt so weit, dass die BImSchG-Genehmigung, die Netz­anschluss­zusage und der Zuschlag im Ausschreibungs­verfahren vorliegen, bevor das Projekt auf die Bürger einer Gemeinde ausgeweitet wird. Für eine gerechte Verteilung der Anteile unter allen interessierten Anwohnern wird die Beteiligung im Rundenverfahren vorgenommen.

Planung und Projektentwicklung

Die Planung und Realisierung eines echten Bürgerwindparks besteht aus vielen verschiedenen Bausteinen und bedarf einer sorgfältigen und fachkundigen Begleitung. Diese komplexe Aufgabe sollte unbedingt einem qualifizierten Planungsbüro übertragen werden. Um steuerliche und rechtliche Fallstricke zu umgehen, sind Steuerberater und Rechtsanwälte bereits im sehr frühen Planungsstadium hinzuzuziehen.

Finanzierung

In der Startphase eines Projektes übernehmen die Gründungsgesellschafter ein hohes unternehmerisches Risiko. Das Land Schleswig-Holstein stellt in dieser Phase Gelder aus einem Bürgerenergiefonds zur Verfügung. In der Regel erfolgt die weitere Finanzierung über KfW-Mittel oder andere öffentliche Zuschüsse, die von örtlichen Kreditinstituten vermittelt werden. Die Projektrechte dienen der finanzierenden Bank als Sicherheit.

Technische und kauf­männische Betriebsführung

Zur Geschäftsbesorgung eines bestehenden Bürgerwindparks gehören die Geschäftsführung sowie die technische und kaufmännische Betriebsführung. Die technische Betriebsführung schließt sämtliche Arbeiten aus den Bereichen Reparatur und Wartung, sowie die technische Überwachung der Anlagen und die gesetzlichen Betreiberaufgaben zur Anlagensicherheit ein. Die kaufmännische Betriebsführung deckt das buchhalterische Tagesgeschäft ab und stellt eine Schnittstelle zum Steuerberater dar. Auch die Betreuung und Verwaltung der Gesell­schafter gehören zur kaufmännischen Betriebsführung.
Die gesetzlichen Anforderungen an die technische aber auch an die kaufmännische Betriebsführung eines Windparks sind sehr komplex. Eine Übertragung dieser Aufgaben an ein Fachunternehmen ist anzuraten.

Ausschüttung und Gewinne

Die am Windpark beteiligten Bürger erhalten als Gesellschafter eine jährliche Gewinnaus­­schüttung. Je nach Wahl der Gesellschaftsform unterliegt diese Einnahme unterschiedlichen Besteuerungsvorschriften. Vor einer Beteiligung sollten die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich eventueller Hinzuverdienst­grenzen, Auswirkungen auf die Versicherungs­pflicht oder anderer Folgen überprüft werden.

Wir sind überzeugt vom Prinzip "echter Bürgerwindpark". Unsere Stärke liegt im Miteinander, denn nur gemeinsam erreichen wir viel.

Hans-Detlef Feddersen, Geschäftsführer, Cimbergy GmbH & Co. KG

Ihr erster Ansprechpartner für die Planung, Realisierung und Betriebsführung echter Bürgerwindparks:
Cimbergy GmbH & Co. KG
Industriestr. 14
25813 Husum

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